Sitzungsberichte: Gemeinde Westerstetten

Seitenbereiche

Durch das Laden der Inhalte erhebt Facebook personenbezogene Daten und verarbeitet diese. Mehr dazu in derDatenschutzerklärung.

Luftbild
Rathaus
Westerstetten
Grillstelle

Willkommen in

Westerstetten

Gemeinderatssitzung 23.02.2021

icon.crdate01.03.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 23.02.2021

 

TOP 1: Bürger fragen

Von Seiten der anwesenden Bürger wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP 2: Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021

Der Haushaltsplan wurde im Finanzausschuss vorberaten.

Insgesamt wird mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 4.916.874 € (ähnlich ehem. Verwaltungshaushalt) und einem Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung i.H.v. 301.488 € gerechnet. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beträgt 633.751 € (ähnlich Zuführungsrate VWH an den VMH), die Auszahlungen für Investitionstätigkeit. insg. 4.409.000 €, die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.251.700 € (Zuschüsse + Grundstücksverkäufe), der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 2.157.300 €.

Sollten alle Ausgaben und Einnahmen wie im Plan veranschlagt getätigt werden, so müsste ein Kredit in Höhe von 1.523.549 € aufgenommen werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung würde auf 688 € pro Einwohner steigen. Die Durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung von ähnlich großen Gemeinden in Baden-Württemberg beträgt 621 € pro Einwohner. Es wird bisher jedoch nicht davon ausgegangen, dass von der kompletten Kredithöhe Gebrauch gemacht werden muss.

Der Bestand der Rücklage zum Jahresende 2021 kann noch nicht ermittelt werden, da die Jahresrechnung 2018 erst im Frühjahr 2021 erstellt werden kann.

 

Der Gemeinderat stellt ausgiebig Fragen zu einzelnen Zahlen. Diese werden von Herrn BM Bourke ausführlich erläutert und beantwortet.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2021.   

 

TOP 3: Corporate Design / Vorstellung Auswahl Gemeindelogo

Die Fa. Hirsch & Wölfl hat im Zuge der Erstellung der neuen Homepage sowie einer Bürger-App ebenfalls den Auftrag zur Erstellung eines neuen Logos für die Gemeinde erhalten. Hierzu wurden im Gemeinderat drei Varianten vorgeschlagen.

Im Laufe der Wortmeldungen konnte festgestellt werden, dass die Entwürfe noch nicht das seien, was man sucht. Herr Bürgermeister Bourke wurde gebeten, hier Kontakt mit der Firma aufzunehmen, um Gespräche über weitere Varianten zu führen.

 

TOP 4: Bauantrag Deutsche Funkturm

Mit Schreiben vom 12.02.2021 wurde der Gemeinde Westerstetten mitgeteilt, dass der Bauantrag der Deutschen Funkturm rechtmäßig und genehmigungsfähig sei und dass die Gemeinde lediglich das Einvernehmen versagen könne, wenn dies gegen bauplanungsrechtliche Vorgaben verstößt. Die Gemeinde habe das Einvernehmen aufgrund der Höhe des geplanten Funkturmes versagt.

 

Das Landratsamt gibt an, dass dies keine bauplanungsrechtlichen Ablehnungsgründe seien und das Vorhaben der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Diese seien privilegiert. Beeinträchtigungen öffentlicher Belange sind lt. Landratsamt nicht gegeben. Die Gemeinde erhält nochmals Gelegenheit, über das gemeindliche Einvernehmen zu beschließen.

 

Die Verwaltung ist weiterhin der Ansicht, dass ein Funkturm dort aufgrund der Höhe ein massiver Eingriff in das Ortsbild darstellt. Die Lage und der Nutzen werden seitens der Gemeinde nicht angezweifelt. Der Mast ist geeignet, die 5 km Bahnstrecke abzudecken. Auch ist die Abdeckung der 5 km erforderlich. Allein die Begründung für die Höhe ist äußerst zweifelhaft. Die Deutsche Funkturm suggeriert, dass eine Abdeckung eines 5 km langen Bahnabschnitts aufgrund der Topographie dort eine Masthöhe von 31 Meter erforderlich macht. Dies ist unglaubwürdig, unverhältnismäßig und unangemessen. Insbesondere die erhöhte, exponierte Lage des Standortes erlaubt einen deutlich kleineren Funkmast, da die Abdeckung sogar für das gesamte Gemeindegebiet dort ohne Weiteres hergestellt werden kann. Vielmehr lässt die geplante Höhe des Mastes den Verdacht aufkommen, dass dies nur als „Türöffner“ für einen künftigen zentralen Standort für eine überregionale Abdeckung inklusive der Bundesstraße B10 dienen soll. Ansonsten ist die geplante Höhe nicht nachzuvollziehen.    

Eine Erteilung der Baugenehmigung mit der vorgesehenen Masthöhe von 31 Metern ist daher nach Ansicht der Verwaltung materiell rechtswidrig.

Die Gemeinde bietet weiterhin an, alternative Standorte gemeinsam mit der Deutschen Funkturm zu suchen.

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nochmals das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

TOP 5: Sonstiges

TOP 5.1: Fragen aus dem Gemeinderat

  • Alter Sportplatz sowie Bolzplatz:

Von Seiten des Gemeinderates wird nachgefragt, wie der Stand des Zaunes am Bolzplatz sowie der Bau der Umzäunung am alten Sportplatz ist. Die Tore am Bolzplatz seien in einem schlechten Zustand. Der VS gibt an, dass er hierzu beim Bauhof nachfragen werde. Beim alten Sportplatz ebenso. Hier sei der Gemeinde vom TSV auch Unterstützung in Form von Eigenleistung zugesichert worden.

 
  • Quartiersentwicklung:

Der VS teilt mit, dass diese Woche der Auftakt mittels Fragebögen im Mitteilungsblatt, online sowie an alle Haushalte gemacht werde.

 
  • Jagdhunde:

Hier wird nachgefragt, ob es bereits Neuigkeiten bez. einer Anfrage zur Befreiung von Jagdhunden von Jägern gebe, die nicht auf der Gemarkung jagen.

Der VS gibt an, dass er bereits Gespräche geführt habe hierzu. Eine abschließende Beurteilung kann aber noch nicht vorgenommen werden. 

 

TOP 5.2: Verlesen des öffentlichen Protokolls vom 25.01.2021